Fachgebiet
Regelung aller Trennungs-/und Scheidungsfolgen.
Unser Hauptziel ist es, eine außergerichtliche und gütliche Einigung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen zu erreichen, einschließlich Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsregelungen, Sorgerechtsverfahren, Vermögens- und Zugewinnausgleich, Zuweisung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrats, gemeinsamer Schuldenregelung sowie der Regelung und Aufteilung von gemeinsamen Immobilien, einschließlich Teilungsversteigerungen und dem Versorgungsausgleich.
Wir bieten Unterstützung bei der Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenverträgen sowie bei der Ausarbeitung präventiver Eheverträge.
Unsere Vertretungsbefugnis erstreckt sich bundesweit auf alle Familiengerichte und Oberlandesgerichtssenate.
Darüber hinaus bieten wir unsere Dienstleistungen auch für internationale Privat- und Unternehmerscheidungen an.